
Unternehmensregister
Übersicht

Top-20-Unternehmen
Aus dem Finanzbericht geht eine neue Auflistung der Top-20-Unternehmen hervor. Diese sieht nach dem aktuellen Finanzbericht wie folgt aus:

Offizielle Liste
Dies ist die offzielle Liste des Unternehmensregisters. Hier stehen alle Unternehmen mit Name, Logo, Branche/Tätigkeit und Datum der Eintragung sowie den Eigentümerschaftsverhältnissen:
Passives Unternehmensregister
-> Freiwillige Eintragung
Bei einer freiwilligen Eintragung, die in der Regel erfolgt, weil der Unternehmen seine Aktivität am Markt selbst erkennt und richtig einschätzt, wird das Unternehmen vom aktiven Register ins passive verschoben. Es nimmt nicht mehr am Markt teil, wird nicht mehr in der Übersicht oder den Top-20-Unternehmen berücksichtigt, der Unternehmer behält aber seine Marken- und Namensrechte. Das bedeutet, ohne am Markt zu sein, Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, behält der Eigentümer die Rechte an seinem Namen, seinem Logo etc. Niemand kann diese beanspruchen und ein neues Unternehmen gründen wie es der Fall wäre, wenn das Unternehmen gelöscht wird.
In der Regel beträgt die Zeitspanne nach einer freiwilligen Eintragung sechs Monate. Danach wird das Unternehmen gelöscht und die Rechte werden frei. Bis dahin kann der Unternehmer sein Unternehmen wieder an den Markt bringen oder eine Verlängerung der Frist beantragen.
-> Verordnete Eintragung
Entscheidet das Honigministerium für Finanzen und Wirtschaft, das ein Unternehmen nicht mehr aktiv am Markt ist und verordnet in der Folge die Eintragung ins passive Unternehmensregister und die daraus resultierende Austragung aus dem aktiven Register, beträgt die Zeitspanne in der Regel nur drei Monate. Bis dahin muss das Unternehmen entweder wieder aktiv benutzt werden oder eine Beantragung der Fristverlängerung erfolgen. Anderenfalls erlischen die Namens- und Markenrechte.
-> Löschung nach Inaktivität
Nachdem die Frist im Passiven Unternehmensregister abgelaufen ist, erlischen sämtliche Rechte am Unternehmen und das Unternehmen wird gelöscht. Danach kann jeder ein neues Unternehmen mit einem ähnlichen, oder demselben Namen anmelden. Einer Löschung kann durch die aktive Nutzung des Unternehmens oder durch eine Beantragung der Fristverlängerung erfolgen.
Gründe für eine Eintragung
Erhöhte Relevanz & Anerkennung: Steigert die Marktpräsenz und das Ansehen des Unternehmens.
Preisverdächtig? Das Unternehmen kann dann in den Top-20-Unternehmen aufgeführt werden.
Namensschutz: Niemand kann den Firmennamen übernehmen oder in ähnlicher Form nutzen.
Schutz vor Nachahmung: Auch abgewandelte Namen (z. B. „Nike“ → „Neiki“) sind nicht erlaubt.
Rechtliche Sicherheit: Gesicherte Namensrechte und mögliche Patente.
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