
Stadtmitglieder
Aktuelle Stadtmitglieder
Momentan, Stand 29. Juni 2025, gibt es 12 Stadtmitglieder. Unter https://www.honigstadt.de/stadtmitglieder gibt es eine Liste mit Bildern und weiteren Informationen, wenn man auf den jeweiligen Avatar klickt.

Gründungsmitglied (10.04.2021)

Gründungsmitglied (10.04.2021)

seit September 2023

seit Oktober 2021

seit September 2021

Gründungsmitglied (10.04.2021)

seit Mai 2021

seit August 2021

seit Dezember 2023

seit Mai 2021

seit Juli 2021

seit September 2023
Rechte und Pflichten
Stadtmitglieder stehen gemäß der Artikel 8 der Verfassung in einem besonderen Treueverhältnis zur Honigstadt und erhalten dadurch einige Rechte.
-> Parlamentsmitglied
Jedes Stadtmitglied hat das Recht, auf freiwilliger Basis an der legislativen (gesetzgebenden) Gewalt durch das Honig-Parlament mitzuwirken. In der Verfassung heißt es dazu:
"Volksvertreter ist jedes freiwillige Stadtmitglied. Es bedarf keiner Anmeldung oder Ankündigung."
~ Artikel 3, Absatz 3 Verfassung der Honigstadt
-> Wählbarkeit für Ämter
Stadtmitglieder können öffentliche Ämter bekleiden, beispielsweise Minister werden, als Honigkanzler kandidieren oder auch als Parlamentspräsident . Diese Kandidaturmöglichkeit (auch Wählbarkeit genannt) obliegt ausschließlich Stadtmitglieder.
-> Pflichten
Stadtmitglieder repräsentieren die Stadt nach außen hin und stehen daher in einer besonderen Verantwortung, dies nach bestem Wissen und Gewissen zu tun.
Aufnahme neuer Stadtmitglieder
Wer Stadtmitglied werden will, muss Spieler sein und sich bei Administration melden. Diese muss den Kandidaten dann dem Parlament vorschlagen. Dafür ist i.d.R. nötig, dass der Kandidat ein großes Projekt, sichere finanzielle Mittel hat und sich in das Zusammenleben der Stadt fest integriert hat. Dafür ist es sicherlich von Vorteil, wenn der Kandidat keine Streitigkeiten mit anderen Stadtmitgliedern hat.
Das Parlament stimmt dann über die Stadtmitgliedschaft ab - es bedarf einer absoluten Mehrheit. Bei erfolgreicher Wahl wird der Kandidat dann vereidigt und gilt schlussendlich von nun an als Stadtmitglied.
Wiederruf / Beendigung der Mitgliedschaft
Die Stadtmitgliedschaft kann entweder auf Wunsch des Stadtmitglieds beendet werden oder von Seiten der Stadt mit einem Gerichtsbeschluss.
Dies geschieht, wenn sich das Stadtmitglied grob missverhält, d.h. entweder eine schwere Straftat nach dem Strafgesetzbuch der Stadt begeht (beispielsweise Griefing), eine Serverregel bricht (bspw. Duplizieren oder Cheaten) oder die Stadt nach außen hin schlecht repräsentiert (Falschinformationen verbreitet oder Hetze betreibt).
In der Geschichte ist dies bisher einmal nach dem Griefing-Vorfall von Blue_2408 passiert.
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