
SG-H-2025-003
Dem Beklagten Herrn Minecraft ABC wurde zur Last gelegt, im Bereich des sogenannten „Marinestützpunkts BMS“, östlich von St. Obevau im angrenzenden Tropenwald gegen das in der Honigstadt geltende Kriegsgesetz verstoßen zu haben. Konkret wurde ihm vorgeworfen, durch klare militärische Kennzeichnungen, bauliche Vorbereitungen für Raketenabschussvorrichtungen sowie durch den Aufbau oder die Planung seegestützter militärischer Einheiten eine unzulässige Aufrüstung betrieben zu haben. Als Beweismittel wurden diverse Screenshots, u.a. der Örtlichkeit und eines Schiffes vorgelegt.
Das Verfahren wurde als ziviles Strafverfahren durch Herrn Benny Krispbär angestrengt.
Datum
29. Dezember 2025
Art des Verfahrens
Ziviles Strafverfahren
Kläger
Herr Benny Krispbär
Beklagter
Herr Minecraft ABC
Richter
Herr Timo Bär
Gericht
Strafgericht der Honigstadt
Vorwurf
Verstoß gegen das Bewaffnungsverbot nach §§ 1, 4 Kriegsgesetz
Urteil
Klage abgewiesen: MinecraftABC wurde freigesprochen.
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Des Weiteren wurde die Klage nach Einreichen durch den Klagezustellungsbescheid an den Kläger bestätigt und dem Beklagten wurde mitgeteilt, dass das Verfahren eröffnet wurde (Eröffnung des Verfahrens).
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