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SG-H-2025-003

Dem Beklagten Herrn Minecraft ABC wurde zur Last gelegt, im Bereich des sogenannten „Marinestützpunkts BMS“, östlich von St. Obevau im angrenzenden Tropenwald gegen das in der Honigstadt geltende Kriegsgesetz verstoßen zu haben. Konkret wurde ihm vorgeworfen, durch klare militärische Kennzeichnungen, bauliche Vorbereitungen für Raketenabschussvorrichtungen sowie durch den Aufbau oder die Planung seegestützter militärischer Einheiten eine unzulässige Aufrüstung betrieben zu haben. Als Beweismittel wurden diverse Screenshots, u.a. der Örtlichkeit und eines Schiffes vorgelegt.

Das Verfahren wurde als ziviles Strafverfahren durch Herrn Benny Krispbär angestrengt.

Datum

29. Dezember 2025

Art des Verfahrens

Ziviles Strafverfahren

Kläger

Herr Benny Krispbär

Beklagter

Herr Minecraft ABC

Richter

Herr Timo Bär

Gericht

Strafgericht der Honigstadt

Vorwurf

Üble Nachrede nach § 59 StGB

Urteil

Klage abgelehnt: MinecraftABC wurde freigesprochen.

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Des Weiteren wurde die Klage nach Einreichen durch den Klagezustellungsbescheid an den Kläger bestätigt und dem Beklagten wurde mitgeteilt, dass das Verfahren eröffnet wurde (Eröffnung des Verfahrens).

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