Nach der Aussage „Du fetter Pedo“ klagte Herr Kevin Koch Frau Leonie Krispbär an. Das nachfolgende zivile Strafverfahren wurde durch Urteil beendet: Der Klage wurde zu Teilen zugestimmt, zivilrechtliche Ansprüche wurden abgeschmettert.
Datum
08. Juni 2025
Art des Verfahrens
Hoheitliches Strafverfahren
Kläger
Staatsanwaltschaft Honigstadt,
vor Gericht vertreten durch Staatsanwalt Koch
Beklagte
Herr Enzo Ziege
Richter
Herr Timo Bär
Gericht
Strafgericht der Honigstadt
Vorwurf
Verstoß gegen die Abrüstungspflicht nach § 4 Kriegsgesetz
Urteil
Klage abgewiesen:
ENZ13GE musste ohne Sachentscheid aufgrund von Verjährung freigesprochen werden
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Nach dem Verdacht wurde ein Durchsuchungsbeschluss mitsamt Haftbefehl erlassen.
Nachdem tatsächlich Waffen gefunden wurden, erhob die Staatsanwaltschaft weder Anklage noch andere verjährungsunterbrechende Maßnahmen, sodass die Verjährung mit Ablauf des 23. Juni 2025 eintrat und ENZ13GE ohne Sachentscheid freigesprochen werden musste.