
SG-H-2025-001
Datum
08. Juni 2025
Art des Verfahrens
Hoheitliches Strafverfahren
Kläger
Staatsanwaltschaft Honigstadt, vor Gericht vertreten durch Staatsanwalt Koch
Angeklagte
Herr Enzo Ziege
Richter
Herr Timo Bär
Gericht
Strafgericht der Honigstadt
Vorwurf
Verstoß gegen die Abrüstungspflicht nach § 4 Kriegsgesetz
Urteil
Klage abgewiesen: ENZ13GE musste ohne Sachentscheid aufgrund von Verjährung freigesprochen werden
Dateien
Nach dem Verdacht wurde ein Durchsuchungsbeschluss mitsamt Haftbefehl erlassen.
PDF · 406KB
PDF · 391KB
Nachdem tatsächlich Waffen gefunden wurden, erhob die Staatsanwaltschaft weder Anklage noch andere verjährungsunterbrechende Maßnahmen, sodass die Verjährung mit Ablauf des 23. Juni 2025 eintrat und ENZ13GE ohne Sachentscheid freigesprochen werden musste.
PDF · 416KB
Zuletzt aktualisiert