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SG-H-2025-001

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Nach der Aussage „Du fetter Pedo“ klagte Herr Kevin Koch Frau Leonie Krispbär an. Das nachfolgende zivile Strafverfahren wurde durch Urteil beendet: Der Klage wurde zu Teilen zugestimmt, zivilrechtliche Ansprüche wurden abgeschmettert.

Datum

08. Juni 2025

Art des Verfahrens

Hoheitliches Strafverfahren

Kläger

Staatsanwaltschaft Honigstadt, vor Gericht vertreten durch Staatsanwalt Koch

Beklagte

Herr Enzo Ziege

Richter

Herr Timo Bär

Gericht

Strafgericht der Honigstadt

Vorwurf

Verstoß gegen die Abrüstungspflicht nach § 4 Kriegsgesetz

Urteil

Klage abgewiesen: ENZ13GE musste ohne Sachentscheid aufgrund von Verjährung freigesprochen werden

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Nach dem Verdacht wurde ein Durchsuchungsbeschluss mitsamt Haftbefehl erlassen.

Nachdem tatsächlich Waffen gefunden wurden, erhob die Staatsanwaltschaft weder Anklage noch andere verjährungsunterbrechende Maßnahmen, sodass die Verjährung mit Ablauf des 23. Juni 2025 eintrat und ENZ13GE ohne Sachentscheid freigesprochen werden musste.

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