
SG-H-2025-002
Nach der Aussage „Du fetter Pedo“ klagte Herr Kevin Koch Frau Leonie Krispbär an. Das nachfolgende zivile Strafverfahren wurde durch Urteil beendet: Der Klage wurde zu Teilen zugestimmt, zivilrechtliche Ansprüche wurden abgeschmettert.
Datum
24. Juli 2025
Art des Verfahrens
Ziviles Strafverfahren
Kläger
Herr Kevin Koch
Beklagte
Frau Leonie Krispbär
Richter
Herr Timo Bär
Gericht
Strafgericht der Honigstadt
Vorwurf
Üble Nachrede nach § 59 StGB
Urteil
Klage teilweise stattgegeben: Lehedo wurde strafrechtlich verurteilt, zivilrechtliche Ansprüche wurden abgewiesen
Dateien
Zuletzt aktualisiert