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SG-H-2025-002

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Nach der Aussage „Du fetter Pedo“ klagte Herr Kevin Koch Frau Leonie Krispbär an. Das nachfolgende zivile Strafverfahren wurde durch Urteil beendet: Der Klage wurde zu Teilen zugestimmt, zivilrechtliche Ansprüche wurden abgeschmettert.

Datum

24. Juli 2025

Art des Verfahrens

Ziviles Strafverfahren

Kläger

Herr Kevin Koch

Beklagte

Frau Leonie Krispbär

Richter

Herr Timo Bär

Gericht

Strafgericht der Honigstadt

Vorwurf

Üble Nachrede nach § 59 StGB

Urteil

Klage teilweise stattgegeben: Lehedo wurde strafrechtlich verurteilt, zivilrechtliche Ansprüche wurden abgewiesen

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