ENZ13GE wirft Benny und lehedo vor, phallusförmige Figuren (Penisse) auf seinem Schiff vor SBI errichtet zu haben. Er zeigte die beiden an und stellte Strafantrag.
Vor Gericht konnte er sich mit Benny darauf einigen, dass dieser 100.000 HT an die Staatskasse zahlt und dafür der Strafantragt zurückgezogen wird. Benny wurde somit nicht verurteilt.
Lehedo wurde für die Errichtung unangemessener Bauwerke verurteilt, nicht aber für die Sachbeschädigung.
Datum
02. Februar 2026
Art des Verfahrens
Ziviles Strafverfahren
Kläger
Herr Enzo Ziege
Beklagten
Herr Benny Krispbär und
Frau Leonie Krispbär
Richter
Herr Kevin Koch
Gericht
Strafgericht der Honigstadt
Vorwurf
Errichtung unangemessener Bauwerkegemäß § 50 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit Sachbeschädigung gemäß § 22 StGB
Urteil
Klage teilweise stattgegeben:
•Das Verfahren gegen Benny wurde nach einer Einigung vor Gericht eingestellt
• Lehedo wurde wegen der Errichtung unangemeeser Bauwerke verurteilt, wegen der Sachbeschädigung aber freigesprochen
Dateien
Zunächst wurde die Klage nach Einreichen durch den Klagezustellungsbescheid an den Kläger bestätigt und den Beklagten wurde mitgeteilt, dass das Verfahren eröffnet wurde (Eröffnung des Verfahrens):