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SG-H-2026-001

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ENZ13GE wirft Benny und lehedo vor, phallusförmige Figuren (Penisse) auf seinem Schiff vor SBI errichtet zu haben. Er zeigte die beiden an und stellte Strafantrag.

Vor Gericht konnte er sich mit Benny darauf einigen, dass dieser 100.000 HT an die Staatskasse zahlt und dafür der Strafantragt zurückgezogen wird. Benny wurde somit nicht verurteilt.

Lehedo wurde für die Errichtung unangemessener Bauwerke verurteilt, nicht aber für die Sachbeschädigung.

Datum

02. Februar 2026

Art des Verfahrens

Ziviles Strafverfahren

Kläger

Herr Enzo Ziege

Beklagten

Herr Benny Krispbär und Frau Leonie Krispbär

Richter

Herr Kevin Koch

Gericht

Strafgericht der Honigstadt

Vorwurf

Errichtung unangemessener Bauwerke gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit Sachbeschädigung gemäß § 22 StGB

Urteil

Klage teilweise stattgegeben: Das Verfahren gegen Benny wurde nach einer Einigung vor Gericht eingestellt • Lehedo wurde wegen der Errichtung unangemeeser Bauwerke verurteilt, wegen der Sachbeschädigung aber freigesprochen

Dateien

Zunächst wurde die Klage nach Einreichen durch den Klagezustellungsbescheid an den Kläger bestätigt und den Beklagten wurde mitgeteilt, dass das Verfahren eröffnet wurde (Eröffnung des Verfahrens):

Urteil

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