# Passives Unternehmensregister

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Das **Passive Unternehmensregister** wurde im Zuge der [FPH-Wirtschaftsreform](/staat/ministerien/finanzen-und-wirtschaft.md#wirtschaftsreform) am **01. Juli 2025** eingeführt. Es erlaubt Unternehmern, ihre Marken- und Namensrechte für eine Zeit zu behalten, ohne aktiv am Markt tätig zu sein. Diese Zeitspanne wird vom HMFW festgelegt und kann dementsprechend auch auf Anfrage verlängert werden. Läuft die Zeit im Passiven Unternehmensregister aus, so erlischen die Namens- und Markenrechte.

Im Wesentlichen wird zwischen einer freiwilligen Eintragung und einer verordneten Eintragung unterschieden.
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### -> Freiwillige Eintragung <a href="#freiwillige-eintragung-ins-passive-unternehmensregister" id="freiwillige-eintragung-ins-passive-unternehmensregister"></a>

Bei einer freiwilligen Eintragung, die in der Regel erfolgt, weil der Unternehmen seine Aktivität am Markt selbst erkennt und richtig einschätzt, wird das Unternehmen vom aktiven Register ins passive verschoben. Es nimmt nicht mehr am Markt teil, wird nicht mehr in der [Übersicht](#ubersicht) oder den [Top-20-Unternehmen](#top-20-unternehmen) berücksichtigt, der Unternehmer behält aber seine Marken- und Namensrechte. Das bedeutet, ohne am Markt zu sein, Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen, behält der Eigentümer die Rechte an seinem Namen, seinem Logo etc. Niemand kann diese beanspruchen und ein neues Unternehmen gründen wie es der Fall wäre, wenn das Unternehmen gelöscht wird.

In der Regel beträgt die Zeitspanne nach einer freiwilligen Eintragung **sechs Monate**. Danach wird das [Unternehmen gelöscht](#verordnete-eintragung-ins-passive-unternehmensregister-1) und die Rechte werden frei. Bis dahin kann der Unternehmer sein Unternehmen wieder an den Markt bringen oder eine [Verlängerung der Frist](https://www.heneveze.de/formularverzeichnis) beantragen.

### -> Verordnete Eintragung <a href="#verordnete-eintragung-ins-passive-unternehmensregister" id="verordnete-eintragung-ins-passive-unternehmensregister"></a>

Entscheidet das [Honigministerium für Finanzen und Wirtschaft](/staat/ministerien/finanzen-und-wirtschaft.md), das ein Unternehmen nicht mehr aktiv am Markt ist und verordnet in der Folge die Eintragung ins passive Unternehmensregister und die daraus resultierende Austragung aus dem aktiven Register, beträgt die Zeitspanne in der Regel nur **drei Monate**. Bis dahin muss das Unternehmen entweder wieder aktiv benutzt werden oder eine [Beantragung der Fristverlängerung](https://www.heneveze.de/formularverzeichnis) erfolgen. Anderenfalls erlischen die Namens- und Markenrechte.&#x20;

### -> Löschung nach Inaktivität <a href="#loeschung-eines-inaktiven-unternehmens" id="loeschung-eines-inaktiven-unternehmens"></a>

Nachdem die Frist im Passiven Unternehmensregister abgelaufen ist, ***erlischen sämtliche Rechte am Unternehmen*** und das ***Unternehmen*** ***wird gelöscht***. Danach kann jeder ein neues Unternehmen mit einem ähnlichen, oder demselben Namen anmelden. Einer Löschung kann durch die aktive Nutzung des Unternehmens oder durch eine [Beantragung der Fristverlängerung](https://www.heneveze.de/formularverzeichnis) erfolgen.

## Gründe für eine Eintragung

* **Erhöhte Relevanz & Anerkennung**: Steigert die Marktpräsenz und das Ansehen des Unternehmens.
* **Preisverdächtig?** Das Unternehmen kann dann in den [Top-20-Unternehmen](#top-20-unternehmen) aufgeführt werden.
* **Namensschutz**: Niemand kann den Firmennamen übernehmen oder in ähnlicher Form nutzen.
* **Schutz vor Nachahmung**: Auch abgewandelte Namen *(z. B. „Nike“ → „Neiki“)* sind nicht erlaubt.
* **Rechtliche Sicherheit**: Gesicherte Namensrechte und mögliche Patente.


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