
VG-H-2026-001
Dateien
Zuletzt aktualisiert

Die Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamt der Honigstadt verhängt gegen SturmSee ein Bußgeld wegen Zu-Schnell-Fahrens, nachdem SturmSee in einem Tunnel 50 fuhr, obwohl dort 30 erlaubt war. Doch es hing kein 30er-Schild am Tunneleingang. SturmSee erhebt vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Bescheid.
Datum
11. Juni 2026
Art des Verfahrens
Verwaltungsgerichtsverfahren
Kläger
Herr SturmSee
Beklagten
Stadt Honigstadt, Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamts vor Gericht vertreten durch Walter Wichtig
Richter
Herr Kevin Koch
Gericht
Verwaltungsgericht der Honigstadt
Urteil
Klage stattgegeben: ENZ13GE wurde verurteilt.
Nachdem das Verfahren vor Gericht geführt wurde, hat das Verwaltungsgericht beschlossen, die Frage „Ist der Sofortvollzug nach § 17 Absatz 1 Satz 2 des Straßenverkehrsrechts mit der Verfassung der Honigstadt, insbesondere mit Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a der Verfassung der Honigstadt, vereinbar?“ an das Verfassungsgericht zu leiten.
Daraufhin dann den Beschluss des Honig-Verfassungsgerichts:
Und den abschließenden Beschluss:
Zuletzt aktualisiert