For the complete documentation index, see llms.txt. This page is also available as Markdown.
Page cover

VG-H-2026-001

Die Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamt der Honigstadt verhängt gegen SturmSee ein Bußgeld wegen Zu-Schnell-Fahrens, nachdem SturmSee in einem Tunnel 50 fuhr, obwohl dort 30 erlaubt war. Doch es hing kein 30er-Schild am Tunneleingang. SturmSee erhebt vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Bescheid.

Datum

11. Juni 2026

Art des Verfahrens

Verwaltungsgerichtsverfahren

Kläger

Herr SturmSee

Beklagten

Stadt Honigstadt, Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamts vor Gericht vertreten durch Walter Wichtig

Richter

Herr Kevin Koch

Gericht

Verwaltungsgericht der Honigstadt

Urteil

Klage stattgegeben: ENZ13GE wurde verurteilt.

Dateien

Nachdem das Verfahren vor Gericht geführt wurde, hat das Verwaltungsgericht beschlossen, die Frage „Ist der Sofortvollzug nach § 17 Absatz 1 Satz 2 des Straßenverkehrsrechts mit der Verfassung der Honigstadt, insbesondere mit Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a der Verfassung der Honigstadt, vereinbar?“ an das Verfassungsgericht zu leiten.

Daraufhin dann den Beschluss des Honig-Verfassungsgerichts:

1MB
Öffnen

Und den abschließenden Beschluss:

441KB
Öffnen

Zuletzt aktualisiert