Amt für Denkmalschutz
Das Amt für Denkmalschutz ist zuständige Behörde für den Schutz historisch, kulturell oder architektonisch bedeutender Gebäude im Stadtgebiet der Honigstadt.
Es ist befugt, Bauwerke als denkmalgeschützt einzustufen und entsprechend zu kennzeichnen. Denkmalgeschützte Gebäude dürfen nicht oder nur eingeschränkt verändert sowie nicht abgerissen werden.
Ziel ist es, das bauliche und insbesondere historische Erbe der Geschichte der Honigstadt dauerhaft zu erhalten und in die Stadtentwicklung einzubinden.
Name
Amt für Denkmalschutz oder Denkmalschutzamt
Zuständigkeit und Aufgaben
Stärkung der Wirtschaft, Veröffentlichen von Finanzberichten zur Einsicht für Spieler in Serverstatistiken
Regierungsbeteiligung
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